Serviceübersicht
Soziales & Familie
- Erwitter Familienpass NEU
- BaföG Antrag
- Kindergeldantrag
- Kita-Karte anfordern
- Wohngeld NEU
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- (...)
Dieser Familienpass berechtigt u.a. zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Stadt Erwitte.
Anträge und weitere Anliegen im Bereich Bürgergeld online erledigen. (Erstantrag, Weiterbewilligung, Änderungsmitteilung etc.)
Antrag auf Ausbildungsförderung (BaföG) für Schüler oder Studenten.
Antragsformulare zum Download für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie beim Kreis Soest.
Nutzen Sie die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung
Einen Parkausweis für Schwerbehinderte können Sie beim Kreis Soest beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Internetseite der Agentur für Arbeit informiert über freie Berufe und freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt.
Informationen zum Kindergeld und Online-Antragsformular der Familienkasse.
Über das Kita-Portal des Kreises Soest können Sie Vertragsangebote von Kindertageseinrichtungen empfangen.
Online-Anbietersuche für die Stadt Erwitte und die sonstigen Kommunen im Kreisgebiet.
Erstantrag oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht.
Mit dem Wiedereinstiegsrechner wird anhand Ihrer persönlichen Angaben Ihr voraussichtlicher Bruttolohn geschätzt.
Für einen Antrag zur Einbürgerung, werden Sie auf die Website des Kreises Soest weitergeleitet.
Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
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- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht am Bürgerportal angemeldet.
Sie können viele der hier angebotenen Dienste auch ohne Anmeldung nutzen, jedoch bietet die Anmeldung für Sie den Vorteil, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten (beispielsweise Name, Adresse und Telefonnummer) bereits automatisch in die Formulare eingegeben werden. Darüber hinaus steht Ihnen als angemeldeter Benutzer eine Übersicht Ihrer gestellten Anträge und Anfragen zur Verfügung.